Frage 463 von 576
Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?
Antworten:
Waffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.
Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.
Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.
Nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe muss diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde angemeldet werden.