Frage 461 von 576

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Antworten:

Falsch

Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.

Richtig

Ja.

Sie sind gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, Auskunft über Ihre Waffen zu geben. Nach dem deutschen Waffengesetz sind Waffenbesitzer verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Informationen über den Verbleib, die Art und die Anzahl der Waffen zu erteilen. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Waffen und andere damit zusammenhängende Fragen.

Falsch

Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.