Frage 461 von 576
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
Antworten:
Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
Ja.
Sie sind gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, Auskunft über Ihre Waffen zu geben. Nach dem deutschen Waffengesetz sind Waffenbesitzer verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Informationen über den Verbleib, die Art und die Anzahl der Waffen zu erteilen. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Waffen und andere damit zusammenhängende Fragen.
Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.