Frage 166 von 576
Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem Hochwildrevier ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?
Antworten:
Eintragung in die Abschussliste
Der Revierinhaber muss das überfahrene Rotwild-Alttier in die Abschussliste eintragen. Auch wenn das Tier nicht durch die Jagd, sondern durch einen Unfall zu Tode gekommen ist, muss es dennoch in die Abschussliste aufgenommen werden. Dies dient der ordnungsgemäßen Dokumentation des Wildbestands und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Es ist wichtig, solche Vorfälle korrekt zu vermerken, damit die Bestandsüberwachung und Abschussplanung weiterhin akkurat bleibt.
Meldung an die Jagdbehörde binnen einer Woche
Meldung bei der Polizei
Meldung beim Hegeringleiter