Frage 166 von 576

Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem Hochwildrevier ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?

Antworten:

Richtig

Eintragung in die Abschussliste

Der Revierinhaber muss das überfahrene Rotwild-Alttier in die Abschussliste eintragen. Auch wenn das Tier nicht durch die Jagd, sondern durch einen Unfall zu Tode gekommen ist, muss es dennoch in die Abschussliste aufgenommen werden. Dies dient der ordnungsgemäßen Dokumentation des Wildbestands und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Es ist wichtig, solche Vorfälle korrekt zu vermerken, damit die Bestandsüberwachung und Abschussplanung weiterhin akkurat bleibt.

Falsch

Meldung an die Jagdbehörde binnen einer Woche

Falsch

Meldung bei der Polizei

Falsch

Meldung beim Hegeringleiter