Frage 165 von 576

Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Revierinhaber darf den Damspießer nicht ohne Abschussplan erlegen. Selbst wenn das Tier aus einem Wildgehege entkommen ist, gilt es als Teil der Wildpopulation und unterliegt den entsprechenden jagdrechtlichen Bestimmungen. Da es sich um Damwild handelt, ist ein Abschussplan erforderlich, um das Tier zu erlegen. Ohne Genehmigung oder Berücksichtigung des Abschussplans darf der Revierinhaber den entkommenen Damspießer nicht einfach erlegen. In solchen Fällen sollte die zuständige Jagdbehörde informiert werden, um das weitere Vorgehen zu klären.