Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?
Antworten:
Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
Innerhalb von einem Monat nach der Erlegung
Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt
Eine schriftliche Abschussmeldung für jedes erlegte Stück Rotwild ist nicht erforderlich. Stattdessen wird die Streckenliste zum Ende des Jagdjahres der zuständigen Jagdbehörde übersandt.
Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich
Eine schriftliche Abschussmeldung für jedes erlegte Stück Rotwild ist nicht erforderlich. Stattdessen wird die Streckenliste zum Ende des Jagdjahres der zuständigen Jagdbehörde übersandt. In dieser Liste sind alle erlegten Wildarten, einschließlich Rotwild, dokumentiert. Die Streckenliste dient der Behörde zur Überprüfung und Kontrolle des Wildbestandes und der Erfüllung des Abschussplans.