Frage 167 von 576

Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?

Antworten:

Falsch

Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung

Falsch

Innerhalb einer Woche nach der Erlegung

Falsch

Innerhalb von einem Monat nach der Erlegung

Richtig

Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt

Eine schriftliche Abschussmeldung für jedes erlegte Stück Rotwild ist nicht erforderlich. Stattdessen wird die Streckenliste zum Ende des Jagdjahres der zuständigen Jagdbehörde übersandt.

Richtig

Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich

Eine schriftliche Abschussmeldung für jedes erlegte Stück Rotwild ist nicht erforderlich. Stattdessen wird die Streckenliste zum Ende des Jagdjahres der zuständigen Jagdbehörde übersandt. In dieser Liste sind alle erlegten Wildarten, einschließlich Rotwild, dokumentiert. Die Streckenliste dient der Behörde zur Überprüfung und Kontrolle des Wildbestandes und der Erfüllung des Abschussplans.