Frage 457 von 576
Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?
Antworten:
Unverzüglich den Verlust der zuständigen Behörde melden.
Beim Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte (WBK) muss die Erlaubnisbehörde unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, wie die Ausstellung einer neuen WBK oder das Verhindern eines möglichen Missbrauchs der verlorenen Karte.
Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
Sofort eine Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.