Frage 458 von 576
Bei Abhandenkommen einer Schusswaffe aus Privatbesitz muss benachrichtigt werden...
Antworten:
der Schützenmeister.
die zuständige Behörde.
Beim Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte (WBK) muss die Erlaubnisbehörde unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, wie die Ausstellung einer neuen WBK oder das Verhindern eines möglichen Missbrauchs der verlorenen Karte.
die Versicherung.