Frage 458 von 576

Bei Abhandenkommen einer Schusswaffe aus Privatbesitz muss benachrichtigt werden...

Antworten:

Falsch

der Schützenmeister.

Richtig

die zuständige Behörde.

Beim Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte (WBK) muss die Erlaubnisbehörde unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, wie die Ausstellung einer neuen WBK oder das Verhindern eines möglichen Missbrauchs der verlorenen Karte.

Falsch

die Versicherung.