Frage 459 von 576
Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?
Antworten:
Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Beim Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte oder einer Waffe oder Munition (WBK) muss die Erlaubnisbehörde unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, wie die Ausstellung einer neuen WBK oder das Verhindern eines möglichen Missbrauchs der verlorenen Karte.
Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.