Frage 460 von 576

Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?

Antworten:

Richtig

Ja.

Sie sind gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, Auskunft über Ihre Waffen zu geben. Nach dem deutschen Waffengesetz sind Waffenbesitzer verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Informationen über den Verbleib, die Art und die Anzahl der Waffen zu erteilen. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Waffen und andere damit zusammenhängende Fragen.

Falsch

Ja, aber nur während eines Strafverfahrens.

Falsch

Nein, nur gegenüber dem Gericht.