Frage 460 von 576
Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?
Antworten:
Ja.
Sie sind gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, Auskunft über Ihre Waffen zu geben. Nach dem deutschen Waffengesetz sind Waffenbesitzer verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Informationen über den Verbleib, die Art und die Anzahl der Waffen zu erteilen. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Waffen und andere damit zusammenhängende Fragen.
Ja, aber nur während eines Strafverfahrens.
Nein, nur gegenüber dem Gericht.