Frage 357 von 576

Was bedeutet der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“?

Antworten:

Falsch

Von zu Hause auf den Schießstand mitnehmen.

Falsch

Von zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen.

Richtig

Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.

Der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“ bedeutet, dass eine Schusswaffe beispielsweise für die Teilnahme an einem Wettkampf oder aus anderen erlaubten Gründen ins Ausland mitgenommen wird. Hierfür ist in der Regel eine Erlaubnis erforderlich, sowohl für das Verbringen der Waffe ins Ausland als auch für deren Wiedereinfuhr nach Deutschland. Solche Erlaubnisse können durch eine europäische Feuerwaffenbesitzkarte oder spezielle Genehmigungen der zuständigen Behörden geregelt sein. Die Mitnahme bezieht sich auf das vorübergehende Verbringen der Waffe, nicht auf den dauerhaften Export oder Import.