Frage 356 von 576

Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?

Antworten:

Falsch

Ja, ohne Einschränkung.

Falsch

Ja, mit Waffenbesitzkarte.

Richtig

Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.

Eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe darf in die Bundesrepublik Deutschland nur mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde eingeführt oder verbracht werden. Diese Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Waffenbehörde am Wohnort des Antragstellers erteilt und ist Voraussetzung für den legalen Import einer Waffe. Ohne diese Verbringungserlaubnis würde das Einführen einer solchen Schusswaffe einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen und könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.