Frage 356 von 576
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?
Antworten:
Ja, ohne Einschränkung.
Ja, mit Waffenbesitzkarte.
Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.
Eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe darf in die Bundesrepublik Deutschland nur mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde eingeführt oder verbracht werden. Diese Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Waffenbehörde am Wohnort des Antragstellers erteilt und ist Voraussetzung für den legalen Import einer Waffe. Ohne diese Verbringungserlaubnis würde das Einführen einer solchen Schusswaffe einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen und könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.