Frage 369 von 576
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
Eine Waffe, die geladen, aber entspannt und gesichert ist, gilt ebenfalls als schussbereit. Obwohl die Sicherung und Entspannung zusätzliche Schritte erfordern, um die Waffe zu feuern, bleibt sie technisch schussbereit, da die Munition bereits geladen ist.
Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
Eine Waffe gilt als schussbereit, wenn ein geladenes Magazin in die Waffe eingeführt wurde, auch wenn noch keine Patrone im Patronenlager ist. Die Waffe kann schnell feuerbereit gemacht werden, was sie im rechtlichen Sinne schussbereit macht.
Wenn ein gefülltes Magazin griffbereit liegt.