Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
Antworten:
Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.
Eine Schusswaffe gilt im Sinne des Waffengesetzes als "schussbereit", wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden. Dies bedeutet, dass die Waffe in diesem Zustand unmittelbar abgefeuert werden kann, ohne dass vorher Munition geladen werden muss. Schussbereit bedeutet also, dass die Waffe sofort einsatzfähig ist. Das Waffengesetz sieht strenge Regelungen für den Umgang mit schussbereiten Waffen vor, insbesondere im Hinblick auf den Transport und die Aufbewahrung. Schussbereite Waffen dürfen in der Regel nicht ohne besondere Erlaubnis außerhalb von befriedeten Grundstücken geführt werden.