Frage 371 von 576
Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
Wenn sie geladen ist.
Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (§ 1 Abs. 4 WaffG) ist eine Schusswaffe dann „schussbereit“, wenn sie mit Munition geladen ist und sofort abgefeuert werden kann, ohne dass weitere Vorbereitungen getroffen werden müssen. Dies bedeutet: Schussbereit: Eine Waffe gilt als schussbereit, wenn eine Patrone im Patronenlager oder in der Trommel der Waffe liegt und die Waffe entsichert und somit bereit ist, direkt abgefeuert zu werden.
Wenn sie im Holster mitgeführt wird.