Frage 371 von 576

Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Falsch

Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.

Richtig

Wenn sie geladen ist.

Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (§ 1 Abs. 4 WaffG) ist eine Schusswaffe dann „schussbereit“, wenn sie mit Munition geladen ist und sofort abgefeuert werden kann, ohne dass weitere Vorbereitungen getroffen werden müssen. Dies bedeutet: Schussbereit: Eine Waffe gilt als schussbereit, wenn eine Patrone im Patronenlager oder in der Trommel der Waffe liegt und die Waffe entsichert und somit bereit ist, direkt abgefeuert zu werden.

Falsch

Wenn sie im Holster mitgeführt wird.