Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
Antworten:
Nein.
Es ist nicht erlaubt, zu Silvester mit einem Revolver im Kaliber .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) zu verschießen, ohne die entsprechende Erlaubnis. Auch wenn es sich nur um Platzpatronen handelt, bleibt der Revolver eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, und das Führen und Abfeuern solcher Waffen in der Öffentlichkeit (auch zu Silvester) ist ohne eine entsprechende Erlaubnis (Waffenschein oder kleine Waffenschein) verboten. Solche Handlungen könnten als Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet werden. Für das Verschießen von Kartuschenmunition sind Schreckschusswaffen mit dem PTB-Zeichen im Kreis erlaubt, wenn der Inhaber einen kleinen Waffenschein besitzt.
Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.