Frage 367 von 576

Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

Antworten:

Richtig

Nein.

Es ist nicht erlaubt, zu Silvester mit einem Revolver im Kaliber .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) zu verschießen, ohne die entsprechende Erlaubnis. Auch wenn es sich nur um Platzpatronen handelt, bleibt der Revolver eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, und das Führen und Abfeuern solcher Waffen in der Öffentlichkeit (auch zu Silvester) ist ohne eine entsprechende Erlaubnis (Waffenschein oder kleine Waffenschein) verboten. Solche Handlungen könnten als Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet werden. Für das Verschießen von Kartuschenmunition sind Schreckschusswaffen mit dem PTB-Zeichen im Kreis erlaubt, wenn der Inhaber einen kleinen Waffenschein besitzt.

Falsch

Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.

Falsch

Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.