Frage 88 von 576
Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?
Antworten:
wenn der Pächter länger krankheitsbedingt nicht die Jagd ausüben kann
wenn ein zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehöriges Grundstück veräußert wird
wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird
Ein Jagdpachtvertrag kann vorzeitig erlöschen, wenn der Jagdschein des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird. In diesem Fall verliert der Pächter seine Jagdausübungsberechtigung, was wiederum die Grundlage des Jagdpachtvertrags entzieht. Ohne gültigen Jagdschein kann der Pächter die vertraglich vereinbarten Jagdrechte nicht mehr ausüben, was zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags führt.