Frage 88 von 576

Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Antworten:

Falsch

wenn der Pächter länger krankheitsbedingt nicht die Jagd ausüben kann

Falsch

wenn ein zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehöriges Grundstück veräußert wird

Richtig

wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird

Ein Jagdpachtvertrag kann vorzeitig erlöschen, wenn der Jagdschein des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird. In diesem Fall verliert der Pächter seine Jagdausübungsberechtigung, was wiederum die Grundlage des Jagdpachtvertrags entzieht. Ohne gültigen Jagdschein kann der Pächter die vertraglich vereinbarten Jagdrechte nicht mehr ausüben, was zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags führt.