Frage 555 von 576
Wann gilt in Niedersachsen Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft?
Antworten:
1. April bis 15. Juli
In Niedersachsen gilt der Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli. Diese Zeitspanne wird als die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit bezeichnet. Während dieser Zeit sollen wildlebende Tiere, insbesondere bodenbrütende Vögel und Jungtiere von Säugetieren, vor Störungen durch freilaufende Hunde geschützt werden. Das bedeutet, Hunde müssen in dieser Zeit auf allen Flächen außerhalb von Ortschaften, also in Wäldern, Feldern und anderen unbebauten Gebieten, an der Leine geführt werden. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern geahndet werden.
1. März bis 31. Oktober
1. Mai bis 15. Juni