Frage 556 von 576

Welche Waldbereiche sind vom freien Betretensrecht ausgenommen?

Antworten:

Richtig

Forstkulturen und Forstdickungen

Forstkulturen und Forstdickungen sind vom freien Betretensrecht ausgenommen. Nach dem allgemeinen Betretensrecht in Deutschland, das in den meisten Bundesländern durch die jeweiligen Landeswaldgesetze geregelt ist, dürfen Wälder grundsätzlich zu Erholungszwecken betreten werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen das Betreten bestimmter Waldbereiche untersagt ist. Zu diesen Ausnahmen gehören: Forstkulturen: Dies sind junge Waldbestände oder frisch angepflanzte Bäume, die besonders empfindlich sind und daher vor Störungen und Schäden geschützt werden müssen. Forstdickungen: Dies sind besonders dichte Bestände junger Bäume, die sich in einer wichtigen Entwicklungsphase befinden und daher ebenfalls vor Beeinträchtigungen geschützt werden müssen.

Falsch

Wildäsungsflächen

Falsch

Stangen- und Althölzer