Frage 477 von 576
Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?
Antworten:
Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat. Diese Regel dient der Sicherheit aller Beteiligten und stellt sicher, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, bevor die Schussabgabe beginnt.
Wenn alle Schützenstände belegt sind.