Frage 477 von 576

Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?

Antworten:

Falsch

Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.

Richtig

Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat. Diese Regel dient der Sicherheit aller Beteiligten und stellt sicher, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, bevor die Schussabgabe beginnt.

Falsch

Wenn alle Schützenstände belegt sind.