Frage 476 von 576
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
Antworten:
Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.
Wenn Sie zur Scheibenbeobachtung oder in einer ähnlichen Situation die Schusswaffe ablegen, darf diese nicht geladen sein. Die Waffe sollte immer entladen und, wenn möglich, mit geöffnetem Verschluss abgelegt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.