Frage 476 von 576

Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

Antworten:

Falsch

Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.

Falsch

Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.

Richtig

Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.

Wenn Sie zur Scheibenbeobachtung oder in einer ähnlichen Situation die Schusswaffe ablegen, darf diese nicht geladen sein. Die Waffe sollte immer entladen und, wenn möglich, mit geöffnetem Verschluss abgelegt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.