Frage 478 von 576
Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?
Antworten:
Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.
Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnis auf einer Schießstätte zu nutzen ist erlaubt, solange dies nur zum sofortigen Verbrauch geschieht und die Munition direkt vor Ort bleibt.
Nein.