Frage 265 von 576

Wann besteht Pflicht auf Wildschadensersatz?

Antworten:

Richtig

wenn die Höhe des geltend gemachten Wildschadens 60 Euro beträgt

Es besteht keine Pflicht auf Wildschadensersatz, wenn der Schaden unterhalb eines bestimmten Mindestbetrags liegt. In vielen Bundesländern Deutschlands beträgt dieser Mindestbetrag 60 Euro. Das bedeutet, dass der Wildschaden erst ab einer Schadenshöhe von 60 Euro geltend gemacht und ersetzt werden kann. Die genaue Höhe dieses Schwellenwerts kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, aber 60 Euro ist eine gängige Grenze in der Praxis.

Falsch

wenn die Höhe des geltend gemachten Wildschadens 40 Euro beträgt