Frage 266 von 576
Für welche Wildart muss Wildschaden ersetzt werden?
Antworten:
Fasan
Schäden, die durch Fasane verursacht werden, sind ersatzpflichtig, insbesondere wenn sie landwirtschaftliche Flächen betreffen, beispielsweise in Getreidefeldern.
Graugans
Ringeltaube
Wildkaninchen
Auch Schäden durch Wildkaninchen, die vor allem in Gärten, Feldern und auf landwirtschaftlichen Flächen vorkommen, sind ersatzpflichtig.