Frage 266 von 576

Für welche Wildart muss Wildschaden ersetzt werden?

Antworten:

Richtig

Fasan

Schäden, die durch Fasane verursacht werden, sind ersatzpflichtig, insbesondere wenn sie landwirtschaftliche Flächen betreffen, beispielsweise in Getreidefeldern.

Falsch

Graugans

Falsch

Ringeltaube

Richtig

Wildkaninchen

Auch Schäden durch Wildkaninchen, die vor allem in Gärten, Feldern und auf landwirtschaftlichen Flächen vorkommen, sind ersatzpflichtig.