Frage 434 von 576

Einer Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf nicht,

Antworten:

Richtig

wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.

Eine Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe (also ein Waffenschein) ist nicht erforderlich, wenn die Waffe auf einer Schießstätte zum Schießen verwendet wird und dies im Rahmen eines vom Bedürfnis umfassten Zwecks geschieht. Das bedeutet: Wenn du eine Schusswaffe im Rahmen von Sport-, Ausbildungs- oder Trainingsschießen auf einer zugelassenen Schießstätte benutzt, benötigst du keinen Waffenschein. Der Transport der Waffe zur Schießstätte muss jedoch entladen und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.

Falsch

wer die Waffe als Sportschütze unverpackt auf dem PKW-Rücksitz zum Büchsenmacher bringt.

Falsch

wer die Waffe seinen Freunden auf der Straße zeigt.