Frage 111 von 576

Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?

Antworten:

Falsch

500.000 € für Sachschäden

Richtig

500.000 € für Personenschäden

Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen: 500.000 € für Personenschäden

Falsch

1 Million € für Personenschäden

Richtig

50.000 € für Sachschäden

Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen: 50.000 € für Sachschäden Diese Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass im Falle von Schäden, die bei der Jagdausübung entstehen, eine ausreichende finanzielle Absicherung besteht.

Falsch

50.000 € für Personenschäden

Falsch

100.000 € für Sachschäden