Frage 111 von 576
Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?
Antworten:
500.000 € für Sachschäden
500.000 € für Personenschäden
Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen: 500.000 € für Personenschäden
1 Million € für Personenschäden
50.000 € für Sachschäden
Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen: 50.000 € für Sachschäden Diese Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass im Falle von Schäden, die bei der Jagdausübung entstehen, eine ausreichende finanzielle Absicherung besteht.
50.000 € für Personenschäden
100.000 € für Sachschäden