Frage 112 von 576

An welche Personen darf ein Jagdschein nicht erteilt werden?

Antworten:

Falsch

Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind

Richtig

Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen

Ein Jagdschein darf nicht an Personen erteilt werden, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können. Diese Versicherung ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt eines Jagdscheins, da sie sicherstellt, dass der Jäger für eventuelle Schäden, die bei der Jagdausübung entstehen könnten, finanziell abgesichert ist.

Falsch

allen Personen, die über 80 Jahre alt sind