Frage 112 von 576
An welche Personen darf ein Jagdschein nicht erteilt werden?
Antworten:
Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
Ein Jagdschein darf nicht an Personen erteilt werden, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können. Diese Versicherung ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt eines Jagdscheins, da sie sicherstellt, dass der Jäger für eventuelle Schäden, die bei der Jagdausübung entstehen könnten, finanziell abgesichert ist.
allen Personen, die über 80 Jahre alt sind