Frage 110 von 576
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Antworten:
nicht als Schütze
Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen. Gesellschaftsjagden erfordern jedoch eine eigenverantwortliche Teilnahme, weshalb Inhaber eines Jugendjagdscheins nicht dazu berechtigt sind. Die Teilnahme als Treiber oder Begleitperson ohne Waffe ist möglich.
ja, in jeder Funktion
ja, aber erst mit 17 Jahren