Frage 110 von 576

Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

Antworten:

Richtig

nicht als Schütze

Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen. Gesellschaftsjagden erfordern jedoch eine eigenverantwortliche Teilnahme, weshalb Inhaber eines Jugendjagdscheins nicht dazu berechtigt sind. Die Teilnahme als Treiber oder Begleitperson ohne Waffe ist möglich.

Falsch

ja, in jeder Funktion

Falsch

ja, aber erst mit 17 Jahren