Frage 66 von 576

Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn die Jagd- genossenschaft durch einen angestellten Jäger die Jagd selbst verwaltet?

Antworten:

Richtig

Die Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft ist der Jagdausübungsberechtigte in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn sie die Jagd nicht verpachtet, sondern durch einen angestellten Jäger selbst verwaltet. In diesem Fall behält die Jagdgenossenschaft das Jagdausübungsrecht und trägt die Verantwortung für die Durchführung der Jagd sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Der angestellte Jäger handelt im Auftrag der Jagdgenossenschaft, aber die Genossenschaft bleibt der formale Inhaber des Jagdausübungsrechts.

Falsch

Der angestellte Jäger

Falsch

Die Gemeinde

Falsch

Jeder Jagdgast