Frage 46 von 576
Sind Eigentümer von befriedeten Grundstücken, die in einem Jagdrevier liegen, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?
Antworten:
Ja
Ja, aber sie besitzen kein Stimmrecht
Nein
Nein, Eigentümer von befriedeten Grundstücken, die in einem Jagdrevier liegen, sind nicht automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Befriedete Grundstücke, wie Gärten, Hofräume oder Friedhöfe, sind von der Jagd ausgenommen, und ihre Eigentümer gehören daher nicht zur Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft setzt sich nur aus den Eigentümern unbefriedeter Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammen.