Frage 86 von 576
Sie wollen von einer Jagdgenossenschaft einen Jagdbezirk pachten. Den Jagdpachtvertrag schließen Sie ab mit
Antworten:
dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft
dem Vorstand der Jagdgenossenschaft
Der Jagdpachtvertrag wird mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft abgeschlossen. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der bejagbaren Grundstücke in einer bestimmten Gemarkung, und der Vorstand ist das Organ, das die Jagdgenossenschaft nach außen vertritt und rechtlich verbindliche Verträge abschließt, wie beispielsweise Jagdpachtverträge.
der Genossenschaftsversammlung