Frage 86 von 576

Sie wollen von einer Jagdgenossenschaft einen Jagdbezirk pachten. Den Jagdpachtvertrag schließen Sie ab mit

Antworten:

Falsch

dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft

Richtig

dem Vorstand der Jagdgenossenschaft

Der Jagdpachtvertrag wird mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft abgeschlossen. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der bejagbaren Grundstücke in einer bestimmten Gemarkung, und der Vorstand ist das Organ, das die Jagdgenossenschaft nach außen vertritt und rechtlich verbindliche Verträge abschließt, wie beispielsweise Jagdpachtverträge.

Falsch

der Genossenschaftsversammlung