Frage 85 von 576

Ein Jäger löst am 22.07.2005 erstmals einen Jahresjagdschein. Wann erwarb er frühestens die Jagdpachtfähigkeit?

Antworten:

Falsch

am 1. April 2008

Richtig

am 23. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besitzt und bis dahin durchgängig besessen hat

In Deutschland wird die Jagdpachtfähigkeit gemäß Bundesjagdgesetz erworben, wenn eine Person drei Jahre ununterbrochen im Besitz eines Jahresjagdscheins war. In diesem Fall löste der Jäger am 22. Juli 2005 erstmals einen Jahresjagdschein. Um die Jagdpachtfähigkeit zu erlangen, müsste er diesen Schein durchgehend für mindestens drei Jahre besitzen. Das bedeutet: Beginn der Frist: 22. Juli 2005 Ablauf der Frist: 22. Juli 2008 Somit wäre der Jäger frühestens am 23. Juli 2008 jagdpachtfähig, vorausgesetzt, er hat durchgängig einen Jahresjagdschein bis zu diesem Datum besessen.

Falsch

am 21. Juli 2009