Frage 565 von 576
Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der amtlichen Fleischuntersuchung?
Antworten:
Ja
Ein offener Knochenbruch, der nicht durch die Erlegung verursacht wurde, deutet auf eine Verletzung hin, die möglicherweise zu einer Infektion oder anderen gesundheitlichen Problemen geführt hat. Nach den geltenden Vorschriften zur Fleischhygiene in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder verletzungsbedingte Veränderungen bei Wild, muss das Tier einer amtlichen Untersuchung durch einen Tierarzt unterzogen werden, bevor das Fleisch zum menschlichen Verzehr freigegeben werden kann.
Nein