Im September wird ein Schmalreh von einem Jagdgast abends weidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell (Haut der Wände) grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger verkaufen. Muss das Schmalreh einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?
Antworten:
Ja
Das Schmalreh muss einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden. In diesem Fall liegt ein sogenanntes weidwundes Tier vor, das nicht sofort, sondern erst am nächsten Morgen verendet aufgefunden wurde. Bei der Beschreibung (Mageninhalt in der Bauchhöhle und grünliche Verfärbung des Bauchfells) handelt es sich um Anzeichen für eine beginnende Verwesung oder mögliche Kontamination des Fleisches. Dies kann dazu führen, dass das Fleisch nicht mehr ohne weiteres zum menschlichen Verzehr geeignet ist. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, insbesondere nach dem Lebensmittelrecht und den Vorschriften zur Fleischhygiene, muss Wildbret von Tieren, die in einem solchen Zustand gefunden werden, durch einen amtlichen Tierarzt untersucht werden. Diese amtliche Fleischuntersuchung stellt sicher, dass das Fleisch frei von gesundheitlichen Gefahren ist und für den Verzehr freigegeben werden kann. Ohne eine solche Untersuchung darf das Wildbret nicht in den Verkehr gebracht oder verkauft werden.
Nein