Frage 223 von 576
Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?
Antworten:
Der Frischling kann weggeschafft werden und ist unverzüglich dem Reviernachbarn auszuhändigen
Der Frischling ist zu versorgen und dem Jagdvorsteher des Nachbarreviers zu übergeben
Die Wechselstelle ist kenntlich zu machen und der Reviernachbar zu verständigen
Ja, das ist korrekt. Wenn Wildfolge nicht vereinbart ist, müssen Sie als Revierinhaber die Wechselstelle kenntlich machen und den Reviernachbarn verständigen. Da keine Wildfolgevereinbarung existiert, dürfen Sie das Nachbarrevier nicht betreten, um das Wild selbst zu bergen. Stattdessen markieren Sie die Stelle, an der der Frischling das Revier gewechselt hat, und informieren den Reviernachbarn, damit dieser das Tier selbst bergen kann.
Es ist unverzüglich die Jagdbehörde zu informieren