Frage 222 von 576

Ein angeschossener Fuchs verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den Fuchs behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?

Antworten:

Richtig

Ja

Ja, der Grundstückseigentümer darf die Herausgabe des Fuchses verweigern. In diesem Fall gilt das Hausrecht des Grundstückseigentümers, das Vorrang vor dem Jagdrecht hat. Auch wenn der Fuchs als Wild dem Jagdrecht unterliegt, kann der Eigentümer des eingezäunten und bebauten Grundstücks den Zutritt verweigern und die Herausgabe des Tieres ablehnen. Der Revierinhaber muss diese Entscheidung respektieren, da das Jagdrecht nicht die Befugnis gibt, ohne Einwilligung das Eigentum anderer zu betreten oder das Wild zu beanspruchen.

Falsch

Nein