Frage 224 von 576

Bei einer Treibjagd flüchtet ein krank geschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier lebend liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechen den niedersächsischen Wildfolgebestimmungen?

Antworten:

Richtig

Der Revierinhaber überschreitet mit seiner Flinte die Jagdreviergrenze, tötet und holt den Hasen

Ja, der Revierinhaber darf mit seiner Flinte die Jagdreviergrenze überschreiten, den kranken Hasen töten und ihn bergen.

Richtig

Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen

Es zulässig, dass der Revierinhaber seinen Hund zum Apportieren des krank geschossenen Hasen schickt, der ins Nachbarrevier geflüchtet ist.

Falsch

Der Revierinhaber darf den Hasen nicht fortschaffen

Falsch

Der Revierinhaber muss den Inhaber des betroffenen Nachbarreviers vorher verständigen