Frage 224 von 576
Bei einer Treibjagd flüchtet ein krank geschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier lebend liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechen den niedersächsischen Wildfolgebestimmungen?
Antworten:
Der Revierinhaber überschreitet mit seiner Flinte die Jagdreviergrenze, tötet und holt den Hasen
Ja, der Revierinhaber darf mit seiner Flinte die Jagdreviergrenze überschreiten, den kranken Hasen töten und ihn bergen.
Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen
Es zulässig, dass der Revierinhaber seinen Hund zum Apportieren des krank geschossenen Hasen schickt, der ins Nachbarrevier geflüchtet ist.
Der Revierinhaber darf den Hasen nicht fortschaffen
Der Revierinhaber muss den Inhaber des betroffenen Nachbarreviers vorher verständigen