Frage 464 von 576

Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

Antworten:

Falsch

Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.

Falsch

Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.

Richtig

Ja, aus begründetem Anlass.

Die zuständige Behörde kann die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen (wie z. B. der Waffenbesitzkarte) zur Prüfung verlangen, allerdings nur aus begründetem Anlass. Ein solcher begründeter Anlass könnte beispielsweise eine stichprobenartige Kontrolle oder ein Verdacht auf unsachgemäße Aufbewahrung oder Verwendung der Waffen sein.