Frage 281 von 576

Sie erlegen in einem Weizenschlag ein Stück Rotwild. Zur Bergung des Stücks entsteht im Weizen eine Schleifspur. Um welchen Schaden handelt es sich?

Antworten:

Falsch

Um Wildschaden

Richtig

Um Jagdschaden

Ja, es handelt sich hierbei um einen Jagdschaden. Ein Jagdschaden entsteht, wenn bei der Ausübung der Jagd, wie in diesem Fall bei der Bergung des erlegten Rotwildes, Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Flächen verursacht werden, z. B. durch das Ziehen des Wildes durch den Weizen, wodurch eine Schleifspur entsteht. Dieser Jagdschaden ist in der Regel vom Jagdpächter zu ersetzen, sofern er nicht anders geregelt ist. Jagdschäden sind von Wildschäden zu unterscheiden, die durch das Wild selbst verursacht werden.

Falsch

Schleifspuren stellen grundsätzlich keinen Schaden dar