Frage 280 von 576
Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:
Antworten:
Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen
Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) müssen Wildschäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht wurden: Schalenwild (dazu gehören Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Damwild etc.), Wildkaninchen, Fasanen. Für diese Wildarten besteht eine Ersatzpflicht für Schäden, die sie an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen verursachen. Andere Wildarten sind in der Regel nicht ersatzpflichtig, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen in den Landesjagdgesetzen.
Schwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
Rotwild, Hasen und Fasanen