Frage 282 von 576

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

Antworten:

Richtig

Ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich

Der Revierinhaber (Jagdpächter) muss für den Schaden aufkommen, den der Jagdgast verursacht hat. Der Revierinhaber ist in der Regel für das Verhalten seiner Jagdgäste mitverantwortlich, da er diesen die Jagderlaubnis erteilt hat. Im Rahmen der Jagdhaftung ist der Jagdpächter verpflichtet, für Jagdschäden, die während der Ausübung der Jagd entstehen, aufzukommen – selbst wenn der Schaden von einem Jagdgast verursacht wurde. Der Jagdpächter kann jedoch im Einzelfall mit dem Jagdgast eine Regressvereinbarung treffen, um den Schaden vom Gast erstattet zu bekommen.

Falsch

Ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet

Falsch

Nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten

Falsch

Der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet