Frage 567 von 576
Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh (in der Decke) an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?
Antworten:
Ja
Nein
Wenn du ein Stück Rehwild erlegst und bei der Beurteilung des Tieres keine Anzeichen feststellst, die das Fleisch als bedenklich für den menschlichen Verzehr erscheinen lassen (also keine Anzeichen von Krankheit, Verletzung oder sonstigen Auffälligkeiten vorliegen), und du das Wild in der Decke an deinen Nachbarn zum Eigenverbrauch verkaufst, ist keine amtliche Fleischuntersuchung notwendig.