Frage 568 von 576

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur amtlichen Fleischuntersuchung bringen?

Antworten:

Richtig

Ja

Die bläuliche Verfärbung des Bauch- und Brustfells deutet auf mögliche Anzeichen einer Erkrankung oder Verwesung hin, was das Fleisch für den menschlichen Verzehr bedenklich machen könnte. In einem solchen Fall schreibt die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) vor, dass das Wild einer amtlichen Fleischuntersuchung durch einen Tierarzt unterzogen werden muss, um sicherzustellen, dass das Fleisch gesundheitlich unbedenklich ist, auch wenn es nur für den eigenen Verbrauch verwendet werden soll. Ohne diese Untersuchung darf das Fleisch nicht verwendet oder verzehrt werden, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Falsch

Nein