Frage 516 von 576

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Antworten:

Richtig

ja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt

Bevor Sie eine Faustfeuerwaffe, wie eine Pistole, erwerben können, benötigen Sie einen Voreintrag. Diese Erlaubnis wird in Form einer Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt, auf der die entsprechende Waffe eingetragen wird. Ohne diese Waffenbesitzkarte und die Eintragung der Pistole ist der Erwerb und Besitz von Faustfeuerwaffen in Deutschland nicht erlaubt.

Falsch

als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis

Falsch

ja, wenn das Kaliber größer als 7,65 mm ist