Frage 515 von 576
An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?
Antworten:
an einen Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht gelöst, aber seine Haftpflichtversicherung bezahlt hat.
an die Witwe eines Jägers, die neben den geerbten, weitere Waffen erwerben will.
an den Inhaber eines Jahresjagdscheines.
Ein Jäger darf seinen Drilling ohne weiteres an den Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines veräußern. Der Inhaber eines Jahresjagdscheins ist waffenrechtlich berechtigt, Jagdwaffen zu erwerben, weshalb für die Veräußerung keine zusätzliche Genehmigung notwendig ist. Wichtig ist jedoch, dass die Veräußerung den gesetzlichen Meldepflichten gemäß dem deutschen Waffenrecht nachkommt, und der Verkauf der Waffe innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angezeigt wird.