Frage 517 von 576
Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es
Antworten:
keiner Erlaubnis
Für den Erwerb eines Einstecklaufes für eine in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragene Langwaffe benötigen Sie keine zusätzliche Erlaubnis. Einsteckläufe, die in eine bereits registrierte Waffe eingesetzt werden, sind vom deutschen Waffenrecht nicht als eigenständige Schusswaffen eingestuft, weshalb dafür keine separate Erwerbserlaubnis erforderlich ist.
der Vorlage des Jagdscheins