Frage 517 von 576

Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es

Antworten:

Richtig

keiner Erlaubnis

Für den Erwerb eines Einstecklaufes für eine in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragene Langwaffe benötigen Sie keine zusätzliche Erlaubnis. Einsteckläufe, die in eine bereits registrierte Waffe eingesetzt werden, sind vom deutschen Waffenrecht nicht als eigenständige Schusswaffen eingestuft, weshalb dafür keine separate Erwerbserlaubnis erforderlich ist.

Falsch

der Vorlage des Jagdscheins