Frage 276 von 576
Schwarzwild hat an einer im freien Feld errichteten Kartoffelmiete Schaden verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, der Schaden, den Schwarzwild an einer im freien Feld errichteten Kartoffelmiete verursacht hat, muss nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes ersetzt werden. Schäden an beweglichen oder nicht fest mit dem Boden verbundenen Sachen, wie einer Kartoffelmiete, fallen nicht unter die Ersatzpflicht des Bundesjagdgesetzes. Der Wildschadensersatz gilt in der Regel nur für Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht jedoch für gelagerte Produkte oder Einrichtungen wie Mieten, Silos oder ähnliches.