Frage 296 von 576
Ordnungswidrig im Sinne des Bundesjagdgesetz handelt, wer
Antworten:
einen Handstrauß Schlüsselblumen abpflückt
Wildkaninchen und Schwarzwild aussetzt
Nach dem Bundesjagdgesetz handelt ordnungswidrig, wer Wildkaninchen oder Schwarzwild aussetzt, ohne dass dafür eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Das Aussetzen von Wildtieren wie Wildkaninchen und Schwarzwild kann ökologische Schäden verursachen und die Bestände negativ beeinflussen. Das unerlaubte Aussetzen von Wildtieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 39 Bundesjagdgesetz mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Schwarzwild in der Nachtzeit bejagt