Frage 296 von 576

Ordnungswidrig im Sinne des Bundesjagdgesetz handelt, wer

Antworten:

Falsch

einen Handstrauß Schlüsselblumen abpflückt

Richtig

Wildkaninchen und Schwarzwild aussetzt

Nach dem Bundesjagdgesetz handelt ordnungswidrig, wer Wildkaninchen oder Schwarzwild aussetzt, ohne dass dafür eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Das Aussetzen von Wildtieren wie Wildkaninchen und Schwarzwild kann ökologische Schäden verursachen und die Bestände negativ beeinflussen. Das unerlaubte Aussetzen von Wildtieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 39 Bundesjagdgesetz mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Falsch

Schwarzwild in der Nachtzeit bejagt