Frage 297 von 576

Ein Autofahrer fährt ein Reh an und nimmt das Stück mit. Welcher Tatbestand liegt vor?

Antworten:

Richtig

Jagdwilderei

Wenn ein Autofahrer ein Reh anfährt und das Tier mitnimmt, liegt der Tatbestand der Jagdwilderei vor, was eine Straftat darstellt. Nach § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) wird das unerlaubte Aneignen von Wild als Wilderei eingestuft. Selbst wenn das Reh durch einen Unfall getötet wurde, gehört es zum Jagdausübungsrecht des Jagdpächters. Der Fahrer hätte den Unfall melden müssen, anstatt das Wild mitzunehmen, da es nicht sein Eigentum ist. Das unerlaubte Mitnehmen des Wildes erfüllt daher den Straftatbestand der Wilderei.

Richtig

Straftat

Wenn ein Autofahrer ein Reh anfährt und das Tier mitnimmt, liegt der Tatbestand der Jagdwilderei vor, was eine Straftat darstellt. Nach § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) wird das unerlaubte Aneignen von Wild als Wilderei eingestuft. Selbst wenn das Reh durch einen Unfall getötet wurde, gehört es zum Jagdausübungsrecht des Jagdpächters. Der Fahrer hätte den Unfall melden müssen, anstatt das Wild mitzunehmen, da es nicht sein Eigentum ist. Das unerlaubte Mitnehmen des Wildes erfüllt daher den Straftatbestand der Wilderei.

Falsch

Ordnungswidrigkeit