Frage 177 von 576
Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste eingetragen werden?
Antworten:
Nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
Ja
Ja, die Erlegung von Schwarzwild muss in die Streckenliste eingetragen werden. Schwarzwild (Wildschweine) gehört zum Schalenwild, und jede Erlegung von Schalenwild muss ordnungsgemäß in der Streckenliste erfasst werden.
Ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden