Frage 177 von 576

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste eingetragen werden?

Antworten:

Falsch

Nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt

Richtig

Ja

Ja, die Erlegung von Schwarzwild muss in die Streckenliste eingetragen werden. Schwarzwild (Wildschweine) gehört zum Schalenwild, und jede Erlegung von Schalenwild muss ordnungsgemäß in der Streckenliste erfasst werden.

Falsch

Ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden