Frage 178 von 576

Von wem ist die Streckenliste zu führen?

Antworten:

Falsch

Vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter

Richtig

Vom Jagdausübungsberechtigten

Die Streckenliste ist vom Jagdausübungsberechtigten zu führen. Der Jagdausübungsberechtigte ist in der Regel der Inhaber des Jagdrechts oder derjenige, dem das Jagdrecht durch Pacht übertragen wurde. Er ist verantwortlich dafür, alle erlegten und verendeten Wildtiere im Revier ordnungsgemäß zu erfassen und die Streckenliste fristgerecht der Jagdbehörde vorzulegen.

Falsch

Von jeder zur Jagd befugten Person

Falsch

Im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft