Frage 178 von 576
Von wem ist die Streckenliste zu führen?
Antworten:
Vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter
Vom Jagdausübungsberechtigten
Die Streckenliste ist vom Jagdausübungsberechtigten zu führen. Der Jagdausübungsberechtigte ist in der Regel der Inhaber des Jagdrechts oder derjenige, dem das Jagdrecht durch Pacht übertragen wurde. Er ist verantwortlich dafür, alle erlegten und verendeten Wildtiere im Revier ordnungsgemäß zu erfassen und die Streckenliste fristgerecht der Jagdbehörde vorzulegen.
Von jeder zur Jagd befugten Person
Im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft